Das ursprüngliche Ansinnen der Stadt, das gesamte Grundstück mit dem Wasserhaus zu
verschenken, schlug fehl, denn die Auflagen waren erdrückend.
Danach war es zunächst für die Interessengemeinschaft von Bedeutung, eine unabdingbare
Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen und im Rahmen einer Finanzierungsaufstellung, die
Kosten des Abrisses, einschließlich des
Abrißvolumens, den Kosten einer Instandsetzung
gegenüberzustellen, um eventuelle
Deckungslücken aufzuzeigen. Eine städtische
Aufstellung darüber lag uns nicht vor.
Amtlicherseits wurde zunächst darüber
nachgedacht, das Denkmal nicht an Ort und
Stelle sanieren zu lassen. Es sollte vielmehr
abgetragen und am Grillplatz Leihgestern wieder
aufgebaut werden. Das Ansinnen fand jedoch
weder bei Bürgerbefragungen, der
Interessengemeinschaft noch bei der
Denkmalschutzbehörde Anklang. Man nahm
daher Abstand davon, zumal an einem anderen Standort der historische Bezug fehlen würde.
So kam es, daß man erstmals gemeinsam zu dem Entschluß kam, daß nur eine Sanierung vor
Ort dem Wert des Denkmals gerecht werden kann.
Das Amt für Denkmalschutz in Hessen hat keine
weitergehenden Auflagen gemacht und wird die
Maßnahme bezuschussen.
Die endgültige Kostenaufstellung der Sanierung liegt
in den Händen der Kommune. Ebenso die Art der
Finanzierung.
Die Interessengemeinschaft und die Stadt haben
jedoch gemeinsam zur weiteren Finanzierung des
Gesamtobjektes, im Rahmen der bereits bestehenden
„Bürgerstiftung“ allen Bürgern die Möglichkeit eröffnet,
sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Die Stadt hat alle sich an der Unterschriftenaktion Beteiligten angeschrieben, mit der Bitte,
sich mit einer Spende an den Kosten Restaurierungsmaßnahmen zu beteiligen.
Möchten auch Sie ein Stück Heimat bewahren? Dann steht Ihrer Beteiligung doch
nichts mehr im Wege!